SolarWorld AG - ein Fall für das BaFin und Aktionärsschützer?

Solarmodule-Produktion

Montag, 15. Mai 2017 um 19:57

Der Vorstand der SolarWorld AG zeigt gemäß § 92 Abs. 1 AktG für die Einzelgesellschaft SolarWorld AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals an. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen und...

29.03.2017

SolarWorld AG treibt 2017 Fokussierung auf Hochleistung voran

Konzernbericht 2016 auf Bilanzpressekonferenz in Bonn vorgestellt

18.04.2017

SolarWorld mit neuem Flaggschiff in der Modul-Flotte

BISUN PROTECT MIT GESTEIGERTER LEISTUNG UND BIFACIALEM MEHRERTRAG

28.04.2017

SolarWorld AG: Vorläufige Geschäftszahlen für das 1. Quartal 2017

Die SolarWorld AG erzielte im 1. Quartal 2017 in einem schwierigen Marktumfeld eine konzernweite Absatzmenge von 382 MW und verzeichnete damit sowohl gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Q1 2016: 340 MW) als auch gegenüber dem...

10.05.2017

SolarWorld AG: Insolvenz

Der Vorstand der SolarWorld AG ist nach umfassender Prüfung heute zu der Überzeugung gelangt, dass im Zuge des aktuellen Geschäftsverlaufs und der weiter voranschreitenden Preisverwerfungen keine positive Fortbestehensprognose...

12.05.2017

SolarWorld AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter der SolarWorld AG / Insolvenzen Tochtergesellschaften

Der Vorstand der SolarWorld AG hat am 11. Mai 2017 Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Bonn gestellt. Im Zuge dessen hat das zuständige Gericht Herrn Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit...

12.05.2017

Horst Piepenburg vorläufiger Insolvenzverwalter der SolarWorld-Gesellschaften

Zügig mit der aktuellen Lage des Unternehmens auseinandersetzen • Geschäftsbetrieb reibungslos aufrechterhalten • Löhne und Gehälter zunächst für die kommenden drei Monate sicherstellen

Bemerkenswert ist dabei insbesondere auch die Headline vom 21. März 2017: „SolarWorld AG: Anzeige für Einzelgesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG und Bestätigung der vorabgemeldeten Konzernzahlen 2016 und der Prognose 2017“.

Hier handelte es sich immerhin um den Verlust der Hälfte des Grundkapitals des Unternehmens und die Notwendigkeit der Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung. Diese Information ist erst im Teaser zu lesen.

Eingeleitete Fokussierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen hätten im Wesentlichen zu Rückstellungen und Wertberichtigungen geführt, sodass das Eigenkapital der Einzelgesellschaft SolarWorld im Jahr 2016 durch einen Verlust nach Steuern in Höhe von 28,2 Mio. Euro von 30,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,6 Mio. Euro in 2016 reduziert wurde.

Erst am 28. April 2017 hatte die SolarWorld AG einen (vorläufigen) Umsatzrückgang sowie ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von minus 28 Mio. Euro vermelden müssen. Die liquiden Mittel der SolarWorld reduzierten sich damit weiter deutlich auf 84 Mio. Euro (31. Dezember 2016: 88 Mio. Euro).

Nur neun Tage später folgte der Insolvenzantrag wegen Überschuldung des Unternehmens SolarWorld AG beim zuständigen Amtsgericht. Die Tochtergesellschaften stellten ebenfalls Insovenzantrag

Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen (Aktiva) eines Schuldners bzw. Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr decken kann.  

In der Bilanz des Geschäftsjahres 2016 wurde bei der SolarWorld AG immerhin noch insgesamt ein Eigenkapital in Höhe von knapp 121,81 Mio. Euro ausgewiesen, was sich damit gegenüber dem Vorjahr mit knapp 208,88 Mio. Euro aber weiter deutlich reduzierte.

Nun, für Dummheit der Geschäftsführung kann man bekanntermaßen nicht vor Gericht belangt werden, bei Insolvenzverschleppung allerdings schon. Es bleibt jedem selbst überlassen, sich ein Bild von der Situation zu machen.

Ganz außer Acht gelassen ist hier der erstinstanzlich von SolarWorld verlorene Prozess gegen den Silizium-Lieferanten Hemlock Semiconductors, bei dem es mittlerweile um Schadenersatzforderungen von über 800 Mio. US-Dollar geht.

Die Last zu tragen haben nun die Mitarbeiter und Lieferanten. Das Insolvenzgeld soll zumindest die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der SolarWorld AG für die Monate Mai, Juni und Juli 2017 sicherstellen.

Der Sanierungsexperte Horst Piepenburg soll als Insolvenzverwalter der SolarWorld AG sowie der Tochtergesellschaften SolarWorld Industries Sachsen GmbH, SolarWorld Industries Thüringen GmbH, SolarWorld Industries Deutschland GmbH und der SolarWorld Innovations GmbH, das Eisen aus dem Feuer holen.

Das allerdings dürfte ein überaus schwieriges Unterfangen werden, denn die Preise am Markt für Solarmodule sind weltweit wegen Überkapazitäten weiter unter Druck und die Hauptwettbewerber in Asien sind mächtig.

Möglicherweise ist die Geschichte der SolarWorld AG zukünftig auch ein Fall für den Anlegerschutz und die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). (rem)

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Meldung gespeichert unter: Insolvenz, SolarWorld, Hintergrundberichte, Solartechnik

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