Wirecard sieht sich mit KPMG-Gutachten und offizieller Stellungnahme bestätigt
E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)
Die Wirecard AG nahm erneut offiziell Stellung zum vorgelegten Ergebnis der Sonderuntersuchung der Bücher des Dax-Unternehmens durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
Wirecard - Dritt-Partnergeschäft (Third Party Acquiring/ TPA)
„Die Existenz und die Höhe der Umsatzerlöse aus den TPA-Geschäftsbeziehungen mit den jeweiligen Partnerunternehmen (TPA-Partner) wurden für die Jahre 2016-2018“ wurden nach Meinung von Wirecard nachgewiesen.
Dabei werde der Umsatz nicht mit den Partnern generiert, sondern „de facto“ mit den jeweiligen Kunden, sagt Wirecard. Allerdings habe Wirecard wegen „regulatorischer Restriktionen“ keinen „unmittelbaren Zugriff“ auf diese Datensätze.
Die von KPMG angeforderten Transaktionsdaten für die Jahre 2016 bis 2018 konnten daher nicht zur Verfügung gestellt werden, hieß es in einem offiziellen Statement der Wirecard AG.
Wirecard habe aber Daten ab Dezember 2019 KPMG zur Verfügung gestellt. Diese Umsätze seien in „Höhe und Existenz“ zumindest für den Monat Dezember 2019 nachgewiesen. Zur Verfügung gestellt wurden zudem auch Kundenlisten.
Davon sei die Existenz von 97 Prozent der untersuchten Kunden „zweifelsfrei belegt“ und „korrekt bilanziert“, so Wirecard. Auch der Bereich Merchant Cash Advance / Digital Lending in der Türkei und in Brasilien sei legal und richtig verbucht.
Wirecard - Singapur
Die Wirecard Asia Holding Pte. Ltd. mit Sitz in Singapur habe in 2018 Kredite in einem Gesamtvolumen von 115 Mio. Euro an einen Geschäftspartner in Asien für sein „Merchant Cash Advance“-Geschäft gewährt. Ein „Round-Tripping“ von Geschäftsvorfällen, auch als Kreislaufbuchungen bezeichnet, läge hier ebenfalls nicht vor.
Auch habe es keine betrügerischen Handlungen bei Tochtergesellschaften der Wirecard AG in Singapur gegeben, die zu Luftbuchungen und Round-Tripping geführt hätten.
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