TKG-Novelle muss die Dynamik des Marktes weiter forcieren

Mittwoch, 8. Juni 2011 um 15:22
BREKO

Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) warnt anlässlich der Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages vor Universaldienst und regionalisierter Regulierung  

Bonn / Berlin, 8. Juni 2011: Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) hat sich in einer Stellungnahme im Vorfeld der heutigen Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) klar gegen einen Universaldienst für Breitbandanschlüsse ausgesprochen. „Sowohl die grundsätzlich investitionsfördernde Ausrichtung der geplanten TKG-Novelle als auch die wettbewerbsorientierte und bisher erfolgreiche Breitbandstrategie der Bundesregierung würden konterkariert, wenn `par ordre du mufti` der flächendeckende Breitbandausbau der Telekom über eine Universaldienstabgabe durch deren Wettbewerber finanziert würde“, führt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers aus, der als Sachverständiger auch an der heutigen Anhörung teilnahm. Niemand solle glauben, dass ein über einen Universaldienst gelenkter Breitbandausbau kurzfristig zu einer verbesserten Breitbandversorgung des ländlichen Raums führen werde. „Im Gegenteil: der Markt ist schneller, zielgenauer und innovativer als jede staatlich gelenkte Ausbauplanung. Schneller, weil es bei der Einführung eines Universaldienstes unweigerlich zu Konflikten mit dem europäischen Recht und langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommen würde – die Investitionsbereitschaft der Unternehmen wäre in dieser Zeit auf Eis gelegt. Zielgenauer, weil nur im Wettbewerb die für die jeweilige Situation vor Ort und den konkreten Bedarf passende technische Lösung gefunden werden kann. Und innovativer, weil Wettbewerb zu skalierbaren und dynamischen Produkten führt, die schnell an die weitere Entwicklung des Breitbandbedarfs angepasst werden können“, so Albers weiter.  

„Der Gesetzgeber kann eine Menge tun, um die Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsgetriebenen Breitbandausbau weiter zu verbessern“, erläutert der BREKO-Chef „Vor allem der Zugang zu Fremdkapital für Glasfaserprojekte muss verbessert werden. Dies kann geschehen, indem man Glasfasernetze durch grundbuchähnliche Sonderrechte rechtlich so ausstattet, dass Kreditgeber sie als Sicherheit genauso akzeptieren wie eine Immobilie oder ein Schiff.“ Auch passgenaue Breitband-Programme der Förderbanken, insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), könnten sehr hilfreich sein. Als Ergänzung für besonders investitionsintensive Ausbauregionen müssten die bestehenden Förderkonzepte transparenter und praxisorientierter ausgestaltet werden. Ferner fehle bis zum heutigen Tag eine gesetzliche Verpflichtung, bei Tiefbauarbeiten Leerrohre obligatorisch mitzuverlegen.  

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