TKG-Novelle muss die Dynamik des Marktes weiter forcieren

Mittwoch, 8. Juni 2011 um 15:22

Skeptisch steht der BREKO einer Regionalisierung der Regulierung gegenüber. „Die Bundesnetzagentur prüft regionale Aspekte bereits heute im Rahmen der ihren Regulierungsentscheidungen zugrunde liegenden Marktabgrenzungen. Sie hat bisher mit guten Gründen von einer regionalen Regulierung abgesehen,“ führt Albers aus. „In einer Zeit, in der viele - und auch gerade neu in den Markt eintretende - Unternehmen über erhebliche Investitionen in Glasfasernetze entscheiden, ist es gefährlich, den Regulierungsrahmen von Grund auf zu verändern und neue Quersubventionierungspotenziale zu schaffen, mit deren Hilfe die Telekom investierende Wettbewerber vom Markt verdrängen könnte.“

Schließlich sieht der BREKO auch eine geplante Regelung kritisch, nach der die Bundesnetzagentur so genannte neutrale Aufwendungen der Telekom zukünftig zwingend bei der Entgeltregulierung berücksichtigen muss und zwar auch dann, wenn das regulierte Entgelt die tatsächlichen Kosten der Telekom ohnehin schon übersteigt. „Bereits die heutige Praxis der Bundesnetzagentur bei der Entgeltregulierung, das Netz der Telekom unabhängig von den erforderlichen oder tatsächlich getätigten Investitionen ausschließlich nach Wiederbeschaffungskosten zu bewerten, führt zu Entgelten, die deutlich oberhalb der tatsächlichen Kosten der Telekom liegen“ legt Albers dar. „Bevor diese Spruchpraxis im Rahmen der TKG-Novelle nicht durch die Verpflichtung zur Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten korrigiert wird, kann eine zusätzliche Berücksichtigung neutraler Aufwendungen überhaupt nicht in Frage kommen. Für den Breitbandausbau in Deutschland wäre es sehr viel besser, wenn die Wettbewerber diese Mittel in ihre eigenen, tatsächlich existierenden Netze investieren können, statt über den Ansatz von Wiederbeschaffungswerten alle zwei Jahre die rein fiktive Neu-Errichtung des Kupfernetzes der Telekom neu zu finanzieren“.

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