Gutachten zu Wettbewerb im Mobilfunk ist tendenziös und für Entscheidung im Frequenzverfahren ungeeignet

Mobilfunk

Montag, 18. März 2024 um 21:31

Berlin, 15.03.2024 – Das Gutachten von WIK-Consult und EY im Auftrag der Bundesnetzagentur zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt weist erhebliche Mängel auf. Es ist damit nicht geeignet, valide Aussagen über den Wettbewerb im Mobilfunk zu treffen.

BREKO

Das sind Ergebnisse eines heute veröffentlichten Gutachtens der Experten Prof. Dr. Ralf Dewenter (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) und Jun.-Prof. Dr. Gordon J. Klein (Universität Münster) im Auftrag des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO). 

Im laufenden Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz entscheidet die Bundesnetzagentur neben der Art und Weise der Bereitstellung der Frequenzen auch darüber, ob Maßnahmen zur Erhaltung oder Erreichung wirksamen Wettbewerbs auf dem Mobilfunkmarkt getroffen werden. Das von der Behörde zu dieser Fragestellung in Auftrag gegebene Gutachten ist für valide Aussagen über die Wettbewerblichkeit des Mobilfunkmarktes aber vollkommen ungeeignet. 

In ihrer Analyse kommen Dewenter und Klein zu dem Schluss, dass die Interpretation der Ergebnisse mitunter tendenziös erscheint und das Gutachten die notwendige Neutralität oftmals vermissen lässt. Belastbare Aussagen über wirksamen Wettbewerb sind auf Basis der Gutachtenergebnisse nicht möglich. Folgende Gründe sprechen dafür: 

 

·   Die Methodik bei der Analyse der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Vorleitungs- und Endkundenmarkt lässt keine weiterführenden Schlussfolgerungen bezüglich einer fundierten Einschätzung des Wettbewerbs zu. Vielmehr werden Daten isoliert voneinander betrachtet und unzulässige Rückschlüsse gezogen, was zu einer tendenziösen Interpretation der Ergebnisse führt. Ein insgesamt sehr selektives und unstrukturiertes Vorgehen, das sich durch das gesamte Gutachten zieht. 

 

·   Bündelprodukte aus Glasfaseranschluss und Mobilfunk werden trotz steigender Relevanz als Nischenprodukte abgetan und nicht weiter analysiert – obwohl sie für Glasfaser ausbauende Unternehmen essenziell sind, um Endkundinnen und -kunden wettbewerbsfähige Angebote machen zu können. 

 

·   Es fehlt eine Analyse des äußerst relevanten Geschäftskundenmarkts, der deutlich stärker konzentriert ist als der Privatkundenmarkt.  
 

·   Innovationen von Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern – wie neue Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle – werden ignoriert. Stattdessen wird ohne Beleg behauptet, dass eine Diensteanbieterverpflichtung nicht zu Innovationen beitragen könne.  

Meldung gespeichert unter: Breitband, Festnetz, Internetzugang (Internet Access, Internetanschluss, Internetverbindung), Glasfaser, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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