SolarWorld: Punkt für Hemlock - Richter darf im Schnellverfahren allein entscheiden

Silizium-Lieferanten

Donnerstag, 14. Juli 2016 um 14:19

Die betroffene Tochtergesellschaft SolarWorld Industries Sachsen GmbH hat bereits im Vorfeld angekündigt, Rechtsmittel in den USA einzulegen, wenn der Klage von Hemlock Semiconductor stattgegeben wird.

Die SolarWorld AG glaubt nicht, dass Hemlock im Falle eines Prozessgewinns die  Ansprüche in Deutschland tatsächlich auch durchsetzen kann. Gegen die zugrundeliegenden Lieferverträge bestünden nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken, kommentierte SolarWorld das Geschehen.

Erst nach einer rechtskräftigen und letztinstanzlichen Entscheidung aus den USA könne zudem ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach § 722 Abs. (1) ZPO vor deutschen Gerichten angestrengt werden.

SolarWorld geht davon aus, dass ein solches Verfahren in Deutschland aber nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden könne. Nun ist zunächst das erstinstanzliche Urteil durch den Richter Thomas L. Ludington aus den USA abzuwarten.

Das Zittern um die Zukunft des deutschen Solartechnikunternehmens SolarWorld AG dürfte also weitergehen. (lim/rem)

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Meldung gespeichert unter: SolarWorld, Solartechnik

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