SolarWorld: Punkt für Hemlock - Richter darf im Schnellverfahren allein entscheiden
Silizium-Lieferanten
BONN (IT-Times) - Das deutsche Solartechnikunternehmen SolarWorld AG teilte heute mit, dass dem Summary Judgment - Antrag des Klägers Hemlock Semiconductor stattgegeben wurde.
Dem Antrag des Silizium-Lieferanten Hemlock Semiconductor Corp. auf Summary Judgment wurde vom United States District Court for the Eastern District of Michigan am 13. Juli 2016 erstinstanzlich stattgegeben.
Nun kann das US-Gericht allein - also ohne zusätzliche Jury - ein Urteil im Rechtsstreit der beiden Parteien fällen. Allerdings bestünde noch kein konkreter Verkündungstermin für den richterlichen Entscheid.
Ein Summary Judgment hat grundsätzlich den Zweck, dem Kläger - also hier Hemlock - ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen - im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren mit Geschworenen (Jury).
Ein Summary Judgement wird dann vom Richter abgegeben, wenn die Klage alleine aufgrund der Rechtslage und unbestrittener Fakten entscheidungsreif ist.
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