NetzDG: Falschmeldungen sowie Hass- und Hetz-Kampagnen - das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll für schnelle Abhilfe sorgen - was dahinter steckt

Social Media: Falschmeldungen und Hasskommentare

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - BMJV - NetzDG

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - Sperrung von Konten und Löschung von strafbaren Posts. Das NetzDG wird im Sprachgebrauch auch fälschlicherweise als Facebook-Gesetz bezeichnet, obwohl es weit darüber hinaus geht.

Begriff und Bedeutung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte im Jahr 2015 eine  Arbeitsgruppe gebildet, um den Umgang mit „strafbaren Inhalten“ in sozialen Netzwerken zu diskutieren.

Seit dem 1. Januar 2018 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz - kurz NetzDG - in Kraft, genauer gesagt das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken.

Erlassen wurde das NetzDG am 1. September 2017. Personen und Organisation sollen durch das Bundesgesetz mehr Schutz vor „ungesetzlichen und gefährlichen Inhalten“ erhalten.

Ziel ist es, soziale Netzwerke per Rechtsdurchsetzung dazu zu verpflichten, Falschmeldungen sowie Hass- und Hetzkommentare, die über ihre Plattformen verbreitet werden, binnen kürzester Zeit im Internet wieder zu löschen.

Adressaten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sind insbesondere digitale Großplattformen wie Facebook, Google, Instagram (Facebook), Twitter und YouTube (Google) und Co.

Dabei geht es zum einen um die Löschung von Falschmeldungen, auch Fake News oder Hoax genannt, und zum anderen um das Entfernen von Hasskommentare, die über einschlägige Online-Plattformen und -Communities viral verbreitet werden.

Geschützt werden sollen letztendlich Persönlichkeits- und Eigentumsrechte bzw. die Souveränität des Einzelnen. Entsprechende Inhalte sollen dann innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht werden.

In komplizierten Fällen wird darüber hinaus eine Sieben-Tages-Frist gewährt, um im Einzelfall zu entscheiden, ob Inhalte durch die Social Media Plattform gelöscht oder gesperrt werden sollen. 

Mindestens zwei Millionen registrierte Nutzer muss dabei das soziale Online-Netzwerk aufweisen, um unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu fallen. Damit sollen kleinere Startups in ihrem Wachstum geschützt werden.

Anbieter sozialer Netzwerke müssen nun im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und auf ihrer Online-Plattform diesen in leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Art und Weise kennzeichnen.

Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...