EU-Kommission verdonnert Audi, BMW, Porsche und VW wegen mutmaßlicher Kartellabsprachen zu hoher Strafe

Automobilhersteller Deutschland

Samstag, 10. Juli 2021 um 14:50

Der Vorstand der BMW AG hat einem von der Europäischen Kommission (EU-Kommission) angebotenen Vergleich zugestimmt, um ein Verfahren wegen kolportierten Kartellrechtsverstößen zu beenden.

Im Rahmen der Kartelluntersuchung hatte die EU-Kommission in ihrer Beschwerde vom April 2019 massive Vorwürfe unter anderem gegen die BMW AG und Volkswagen AG erhoben.

Unterstellt wurde zum einen eine gemeinsame Entwicklung einer Software zur Begrenzung der Schadstoffemission. Zum anderen soll die Entwicklung und Einführung eines Partikel-Filters für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung verhindert oder verzögert worden sein.

Gegen BMW verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 372,8 Mio. Euro. Diesem Bußgeld hat der Vorstand der BMW AG mit dem vorliegenden Vergleich zugestimmt. Bilanziert wurden hierfür Rückstellungen von 1,4 Mrd. Euro.

Die BMW AG habe im Gegensatz zu den beteiligten Wettbewerbern „kein voreiliges Schuldeingeständnis in Form eines Kronzeugenantrags abgegeben“ und stattdessen eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht.

„Die Europäische Kommission hat ausdrücklich keine Beweise dafür gefunden, dass es eine Vereinbarung über die Verwendung von verbotenen Abschalteinrichtungen gab", sagte Daimler in einer Erklärung nach dem Vergleich.

Die Volkswagen AG stimmte unterdessen ebenfalls dem Vergleich zu, sagte aber, dass man erwäge, gegen einige Aspekte des Vergleichs Berufung einzulegen, was nach EU-Recht zulässig ist. (lim/rem)

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Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Europäische Union (EU), Volkswagen (VW), Daimler, Audi, Abgas-Skandal, Porsche, Automobile, Bayerische Motoren Werke (BMW), E-Mobility

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