BREKO-Pressestatement zum neuen Regulierungsrahmen für das Festnetz

Glasfaser- und Breitbandausbau

Freitag, 22. Juli 2022 um 10:16

Bonn/Berlin, 21.07.2022 Zur heutigen Veröffentlichung der Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über die zukünftige Regulierung des Zugangs an festen Standorten (Markt 1), die gestern durch die EU-Kommission freigegeben wurde, erklärt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO):

BREKO

Pressestatement                                                       

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„Der Bundesverband Breitbandkommunikation nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission die Regulierungsverfügung für den Markt 1 trotz erheblicher Bedenken seitens des Bundeskartellamts und der Branche zwar kritisiert aber letztendlich genehmigt hat. Mit den von der BNetzA gewählten regulatorischen Mitteln stellt diese ihr selbst erklärtes Ziel, den Glasfaserausbau durch stabile, transparente und wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen zu unterstützen und zu beschleunigen, in Frage.

Einer der kritischen Punkte ist aus Sicht des BREKO die geplante Ausweitung der bereits bestehenden Leerrohrzugangsverpflichtung durch die Regulierungsverfügung. Der Zugang zu Leerrohren kann für den Überbau bestehender Glasfasernetze genutzt werden, was die Investitionssicherheit für ausbauende Unternehmen gefährden und dadurch den Glasfaserausbau eher bremsen als beschleunigen könnte. Darüber hinaus ist ein ausreichender Leerrohrzugang schon seit 2016 im Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) geregelt.

Der Kritik der EU-Kommission an den bereits vom Bundeskartellamt beanstandeten Preissetzungsspielräumen der Telekom, die durch eine auf die ,Flagschiff‘-Produkte (100 Mbit/s) beschränkte Missbrauchskontrolle durch die BNetzA entstehen, schließt sich der BREKO an. Die EU-Kommission fordert zu Recht, dass nicht nur das wichtigste Produkt der Deutschen Telekom, sondern auch andere aktive Produkte mit anderen Bandbreiten zu überprüfen sind.

Es kann außerdem nicht sein, dass sich die BNetzA beim Zugang zu Kupfernetzen und Glasfaservorleistungsprodukten auf Bitstrombasis auf das sogenannte Commitment-Modell der Deutschen Telekom verlässt. Diese Zugangs- und Entgeltvereinbarungen zwischen Telekom und den größten Vorleistungsnachfragern, die nur einen Teil des Marktes und ein bestimmtes Geschäftsmodell repräsentieren, wurden bereits vom Bundeskartellamt als marktverschließend kritisiert. Die große Mehrheit der Bitstromnachfrager der Telekom hat faktisch keinen Zugang zum Commitment-Modell, ist dadurch auf eine Einzelabnahme beschränkt und wird somit strukturell erheblich benachteiligt. Der BREKO teilt hier die Bedenken des Bundeskartellamtes.

Wird das Commitment-Modell nicht regulatorisch korrigiert, wird der FTTH-Bitstrommarkt in Zukunft ähnlich durch die Telekom dominiert, wie es beim VDSL-Bitstrommarkt der Fall ist. Das Commitment-Modell ist aus unserer Sicht ein Hebel für eine im Nachhinein kaum zu korrigierende Marktmachtübertragung.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Deutsche Telekom, Europäische Union (EU), Breitband, Festnetz, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Internetzugang (Internet Access, Internetanschluss, Internetverbindung), Glasfaser, Bundesregierung, FTTH, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Verbände

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