Auch zweiter Vectoring-Entwurf muss zu eingehendem Prüfungsverfahren führen

Breitband

Dienstag, 12. Juli 2016 um 17:32

Einstweilen droht nicht nur Gefahr für den Giganetz-Ausbau durch Regulierungsmaßnahen, die einseitig auf die Erreichung kurzfristiger Ziele fokussiert sind, sondern auch durch politische Maßnahmen wie die kürzlich vorgenommene Änderung der Förderrichtlinie. „Vectoring soll nun sogar beim Ausbau von Gewerbegebieten Vorrang bekommen, obwohl der Bedarf für Glasfaser bis zum Unternehmen – FTTB – mit einem 1 GBit/s symmetrisch festgestellt und eine entsprechende qualitative Ausbauförderung genehmigt worden ist. Der Bundeswirtschaftsminister ist aus Sicht der Verbände daher aufgefordert zu erklären, wie dies verhindert werden soll“, so die Geschäftsführer von BREKO, BUGLAS und VATM.

„Wir haben es sehr begrüßt, dass die EU-Kommission aufgrund der zu befürchtenden schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen ein Phase-2-Verfahren eingeleitet hatte. Auch die neuerliche Notifizierung der BNetzA bedarf einer sorgfältigen Prüfung in einem sog. Phase-2-Verfahren unter Berücksichtigung der Tragweite der Entscheidung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Rahmen der Digitalisierung. Wir möchten ein deutliches Signal für eine vorausschauende Politik und für deutlich langfristigere und ambitioniertere Ausbauziele setzen, die auch Leitlinie für die Entscheidungen nationaler Behörden sein müssen“, unterstreichen die Geschäftsführer Dr. Albers, Grützner und Heer.

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Meldung gespeichert unter: Vectoring, BREKO, VATM, Internet, Verbände

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