Wirecard: Warum Sie auch den 23. April auf dem Schirm haben sollten

E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)

Dienstag, 9. April 2019 um 08:53

Es könnten sich wegen des Verbotes sogar Leeverkaufspositionen aufgestaut haben, da in den Aktienmarkt „künstlich“ eingriffen wurde, was einige Investoren, insbesondere aus dem angelsächsischem Raum, kritisieren.

Die BaFin hält sich eigentlich mit derartigen Maßnahmen sehr zurück und sind eher ein Mittel, um einen Super-Gau zu vermeiden. Während der Finanzkrise, die 2008 begann, griff die Finanzaufsicht zu derartigen Mitteln und verhänge Verbote für Short-Positionen bei Banken, denn die sind systemrelevant.

Nach einem Bericht der Financial Times Ende Januar 2019, der zu einem dramatischen Kurssturz der Wirecard AG führte, verhängte die BaFin ein Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien.

Der Hintergrund bleibt dennoch unklar, der Behörde sollen von der Staatsanwaltschaft München Dokumente zugespielt worden sein, die von geplanten Short-Attacken und Bestechung von Journalisten ausgingen.  

Viele Fragen zum Geschäftsmodell und der Strategie des Unternehmens, den Partnern der Wirecard AG und den Geschäftsvorfällen in Asien bleiben weiterhin offen und sorgen auch bei institutionellen Investoren für Ratlosigkeit.       

Immerhin ist die Wirecard AG seit September letzen Jahres ein Mitglied in der Oberliga der deutschen Top-Unternehmen - dem DAX - in der sich Global Player wie Adidas, Allianz, BASF, BMW, Daimler, Lufthansa, SAP, Siemens und Volkswagen tummeln.

Die dürfte auch ein Grund sein, warum die BaFin ein besonderes Augenmerk auf die Wirecard AG und deren Entwicklung legt, denn das Image der gesamten deutschen Konzerne steht auf dem Spiel und könnte einen großen Schaden nehmen. (lim/rem)

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