Gemeinsames Pressestatement von BREKO und Deutschem Landkreistag zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Dienstag, 4. Dezember 2018 um 11:56

5. Im Rahmen des geförderten Breitbandausbau arbeiten zahlreiche Landkreise und Mitgliedsunternehmen des BREKO eng zusammen. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt. Auch in Zukunft muss die Förderung daher auf kommunal verantwortete Breitbandprojekte ausgerichtet sein. Diese eröffnen insbesondere auch den Mitgliedsunternehmen des BREKO die Möglichkeit, sich als Betreiber landkreiseigener Netze oder auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung am geförderten Breitbandausbau zu beteiligen. Das ist echte regionale Wirtschaftsförderung und mittelstandsfreundlich. Eine Ausrichtung der Bundesförderung auf zentral geplante Breitbandprojekte sowie eine Zentralisierung des Fördermittelmanagements lehnen BREKO und DLT ab.

6. Um den Glasfaserausbau in Deutschland weiter voranzutreiben, muss das DigiNetz-Gesetz schnellstmöglich überarbeitet werden. Das Gesetz wird derzeit vielfach dazu missbraucht, (zusätzliche) Glasfaserleitungen mitzuverlegen und damit Überbau / Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen und hierfür öffentliche Mittel
genutzt werden. Dadurch werden die Glasfaser-Ausbauprojekte der Erstausbauenden gefährdet und vielfach sogar unrentabel. Der Gesetzgeber muss daher klar definieren, was unter „öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten“ zu verstehen ist. Diese liegen nach Auffassung von BREKO und DLT nur dann vor, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden. Dagegen dürfen Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, ebenso wie privatwirtschaftliche Unternehmen nicht von der Definition umfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – und damit ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln – realisieren.

7. Zudem bedarf es einer Anpassung in puncto Überbauschutz: Hier muss im Gesetz klargestellt werden, dass in einem Gebiet, das bislang nicht mit Glasfaseranschlüssen (FTTB / FTTH) versorgt ist und in dem erstmals Glasfaser mit oder ohne öffentliche Fördergelder verlegt wird – Open-Access für Dritte vorausgesetzt –, ein Überbauschutz zugunsten des Erstausbauers besteht.

8. Der flächendeckende Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude ist auch die unverzichtbare infrastrukturelle Grundlage für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung. BREKO und DLT stimmen darin überein, dass die Versorgung Deutschlands mit leistungsfähigen Mobilfunknetzen sich nicht auf die bewohnten Gebiete und die wichtigsten Verkehrstrassen beschränken darf. Wie das Festnetz gehören auch die Mobilfunknetze in den ländlichen Räumen zu den wichtigsten Standortthemen. Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Räume hängt von einer tatsächlich flächendeckenden Verfügbarkeit hochleistungsfähiger digitaler Infrastrukturen ab.

9. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur erforderlich, dass die noch bestehenden Lücken im 4G-Netz möglichst schnell geschlossen werden. Vielmehr ist auch sicherzustellen, dass der in den kommenden Jahren beginnende Aufbau des Netzes der neuesten Generation („5G“) von vornherein auf eine echte, nicht auf die bewohnten Gebiete und die Verkehrstrassen beschränkte Flächendeckung ausgerichtet wird. 5G ist aufgrund seiner technologischen Eigenschaften, insbesondere aufgrund seiner geringen Latenz, unverzichtbare Voraussetzung für moderne Anwendungen u.a. aus den Bereichen Industrie und Landwirtschaft 4.0, für das automatisierte Fahren, Smart Logistics, E-Health und ein wichtiger Faktor für die Energiewende („Smart Grids“).

10. Sollte dieses Ziel sich nicht mit dem Instrument von Versorgungsauflagen erreichen lassen, muss über Alternativen nachgedacht werden. Der DLT hat insoweit bereits einen Vorschlag für ein neuartiges Vergabeverfahren vorgelegt, bei dem der Zugang zu den Frequenzen von der Bereitschaft abhängig gemacht wird, vorrangig die wirtschaftlich nur schwer zu versorgenden Räume zu erschließen. Der DLT-Vorschlag sieht des Weiteren vor, dass in diesen Gebieten nur ein Unternehmen ein Netz errichtet, das allen Anbietern zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht. Auf diese Weise könnten die Netzausbaukosten erheblich gesenkt werden, ohne dass es zu einer Beschränkung des Wettbewerbs oder der Diensteanbietervielfalt in den ländlichen Räumen käme. In jedem Fall sollte es bei der Vergabe von Funkfrequenzen nicht um möglichst hohe Versteigerungserlöse gehen. Vielmehr muss die flächendeckende Versorgung auch der ländlichen Räume im Vordergrund stehen.

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