TK-Mindestversorgung (TKMV): BREKO-Pressestatement zur erstmaligen Verpflichtung eines Anbieters durch die Bundesnetzagentur

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Montag, 11. März 2024 um 21:37

Bonn, 11.03.2024 – Heute hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Telekommunikationsanbieter zur Versorgung auf Basis der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) verpflichtet. Dazu sagt Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation e.V. (BREKO):

BREKO

„Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist die Ultima Ratio und darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn keine andere Möglichkeit zur Bereitstellung einer Internet-Grundversorgung besteht. Denn dieser Weg ist deutlich aufwendiger als eine Erschließung über die Gigabitförderung des Bundes – und erst recht im Vergleich zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau.

Zudem droht die zwangsweise Versorgung einzelner Haushalte den Glasfaserausbau insgesamt zu verlangsamen, weil knappe Bau- und Planungsressourcen aus anderen Ausbauprojekten abgezogen werden müssen.

Deshalb sollten Bundesregierung und Bundesnetzagentur in Zukunft folgendes beachten:

  1. Die Gigabitförderung muss endlich auf die wirklich bedürftigen Gebiete fokussiert werden, damit dort möglichst bald flächendeckende Glasfasernetze gebaut werden, anstatt Unternehmen zur Erschließung einzelner Haushalte zu verpflichten.
  2. Nur dort, wo auch mit staatlicher Förderung kein Glasfaserausbau möglich ist, sollte das Recht auf Mindestversorgung greifen.
  3. Eine Internet-Grundversorgung sollte insbesondere über Mobilfunk- und Satellitenverbindungen ermöglicht werden, da diese Lösungen die Leistungsanforderungen erfüllen und sehr schnell umsetzbar sind. Sollten diese Anschlüsse nicht erschwinglich sein, müssten sie notfalls über ein Umlagesystem subventioniert werden.
  4. Für eine Erhöhung der Mindestanforderungen an einen Internetzugang besteht aktuell kein Anlass. Dies belegt ein aktuelles Gutachten von WIK-Consult & zafaco im Auftrag der Bundesnetzagentur. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die geltenden Mindestanforderungen auch den Bedürfnissen von Mehrpersonenhaushalten gerecht werden.“

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Meldung gespeichert unter: Breitband, Festnetz, Internetzugang (Internet Access, Internetanschluss, Internetverbindung), Glasfaser, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer, Verbände

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