TK-Mindestversorgung (TKMV): BREKO-Pressestatement zur erstmaligen Verpflichtung eines Anbieters durch die Bundesnetzagentur
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
„Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist die Ultima Ratio und darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn keine andere Möglichkeit zur Bereitstellung einer Internet-Grundversorgung besteht. Denn dieser Weg ist deutlich aufwendiger als eine Erschließung über die Gigabitförderung des Bundes – und erst recht im Vergleich zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau.
Zudem droht die zwangsweise Versorgung einzelner Haushalte den Glasfaserausbau insgesamt zu verlangsamen, weil knappe Bau- und Planungsressourcen aus anderen Ausbauprojekten abgezogen werden müssen.
Deshalb sollten Bundesregierung und Bundesnetzagentur in Zukunft folgendes beachten:
- Die Gigabitförderung muss endlich auf die wirklich bedürftigen Gebiete fokussiert werden, damit dort möglichst bald flächendeckende Glasfasernetze gebaut werden, anstatt Unternehmen zur Erschließung einzelner Haushalte zu verpflichten.
- Nur dort, wo auch mit staatlicher Förderung kein Glasfaserausbau möglich ist, sollte das Recht auf Mindestversorgung greifen.
- Eine Internet-Grundversorgung sollte insbesondere über Mobilfunk- und Satellitenverbindungen ermöglicht werden, da diese Lösungen die Leistungsanforderungen erfüllen und sehr schnell umsetzbar sind. Sollten diese Anschlüsse nicht erschwinglich sein, müssten sie notfalls über ein Umlagesystem subventioniert werden.
- Für eine Erhöhung der Mindestanforderungen an einen Internetzugang besteht aktuell kein Anlass. Dies belegt ein aktuelles Gutachten von WIK-Consult & zafaco im Auftrag der Bundesnetzagentur. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die geltenden Mindestanforderungen auch den Bedürfnissen von Mehrpersonenhaushalten gerecht werden.“
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