BNetzA legt Gebühren für lokale 5G-Frequenzen fest

5G - Mobilfunkstandard

Donnerstag, 31. Oktober 2019 um 11:29

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute – im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien – die Gebühren für die „lokalen 5G-Frequenzen“ (Frequenzbereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz) festgelegt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Anfang der Woche auf dem Digital-Gipfel bereits „mittelstandsfreundliche“ Gebühren angekündigt.

BREKO

Die Frequenzgebührenverordnung soll nach Unterzeichnung und Verkündung im Bundesgesetzblatt „mit einem sofortigen Inkrafttreten nach Verkündung noch im November geändert“ werden. Der Start des Antragsverfahrens, schreibt die BNetzA, werde „demnächst bekannt gegeben“.

Der BREKO begrüßt die nun erfolgte Einigung innerhalb der Bundesregierung auf moderate Gebühren und den angekündigten baldigen Start des Antragsverfahrens für die lokalen 5G-Frequenzen ausdrücklich.

„Wir freuen uns, dass sich die Bundesregierung nun endlich geeinigt hat, die Gebühren für die lokalen 5G-Frequenzen so zu gestalten, dass insbesondere mittelständische Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden und in der Folge von einer Beantragung der Frequenzen absehen. Gerade der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft braucht neben leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen auch 5G-Campuslösungen, um die zukunftssichernde Digitalisierung vorantreiben zu können“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

„Mit Glasfaser bis zum Unternehmen in Verbindung mit 5G als ‚mobiler Glasfaser‘ machen wir die Unternehmen fit für die Digitalisierung und stärken so den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die BNetzA muss nun zügig das Antragsverfahren starten, damit der Vergabeprozess für die lokalen 5G-Frequenzen schnellstmöglich beginnen kann.“

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Mobile, Breitband, Festnetz, 5G, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Glasfaser, Bundesregierung, BREKO, Telekommunikation, Verbände

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