WLAN-Sicherheit: Ohne Passwort keine Rechte
So befand das Wuppertaler Amtsgericht in dieser Woche, dass bei Einwahl oder beim Surfen selbst keine personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes übertragen werden. Außerdem sind die Kosten für den Internetabschluss heutzutage durch einen Einmalbetrag abgegolten. Dem Besitzer der Leitung entstehen folglich keine zusätzlichen Kosten.
Eigentümer von nicht geschützten Netzwerken hatten schon einmal vor Gericht verloren, als ein Kläger wegen Urheberrechtsverletzungen belangt wurde, jedoch die Daten nicht selbst heruntergeladen hatte. Für die Richter damals kein Grund nachzugeben. Denn: Wer sein Netzwerk nicht schützt ist selbst schuld und verantwortlich für das, was mit seiner Leitung gemacht wird. (vue/rem)
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