WLAN-Sicherheit: Ohne Passwort keine Rechte

Freitag, 22. Oktober 2010 um 18:49

So befand das Wuppertaler Amtsgericht in dieser Woche, dass bei Einwahl oder beim Surfen selbst keine personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes übertragen werden. Außerdem sind die Kosten für den Internetabschluss heutzutage durch einen Einmalbetrag abgegolten. Dem Besitzer der Leitung entstehen folglich keine zusätzlichen Kosten.

Eigentümer von nicht geschützten Netzwerken hatten schon einmal vor Gericht verloren, als ein Kläger wegen Urheberrechtsverletzungen belangt wurde, jedoch die Daten nicht selbst heruntergeladen hatte. Für die Richter damals kein Grund nachzugeben. Denn: Wer sein Netzwerk nicht schützt ist selbst schuld und verantwortlich für das, was mit seiner Leitung gemacht wird. (vue/rem)

Folgen Sie uns zum Thema und/oder Deutsche Telekom via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom,

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...