Unternehmen fehlen Fachkräfte für Datenschutz
EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Bitkom kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung. „Künftige Innovationen werden durch die E-Privacy-Verordnung bedroht“, sagt Dehmel. So werde die bereits gefundene Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre einerseits und neuen Technologien andererseits wieder zerschlagen.
„Was die Datenschutzgrundverordnung erlaubt, darf die E-Privacy-Verordnung nicht wieder zurückdrehen.“ Bisher stellt die E-Privacy-Verordnung in mehreren Bereichen eine nach DSGVO erlaubte Datenverarbeitung entweder unter den Vorbehalt einer strengeren Form der Einwilligung oder untersagt sie vollständig. Zudem würden durch den Kommissionsentwurf auch Vorgänge erfasst werden, die keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.
Für den Einstieg in die DSGVO hat Bitkom „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: „Datenübermittlung in Drittstaaten“, „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie die „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“. Alle Informationen stehen auf der Bitkom Webseite zum kostenlosen Download bereit: www.bitkom.org/Themen/Datenschutz-Sicherheit/DSGVO.html
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