Datenschutz
Datenschutz bezeichnet den Schutz und den sensiblen Umgang mit Daten persönlicher Natur, um sie dadurch vor unrechtmäßigem Gebrauch zu schützen. In der Justiz ist die Bezeichnung Datenschutz an das sogenannte Recht zur informationellen Selbstbestimmung gebunden. Dies bezeichnet ein Grundrecht und wurde im Jahre 1983 in dem Volkszählungsurteil konkret bestimmt. Hier ist anzumerken, dass sämtliche auf Personen bezogene Daten unter Anwendung einiger Ausnahmen in der Bundesrepublik gesetzlich vor unerlaubtem Zugriff und Weiterverwendung zu schützen sind.
Die personenbezogenen Daten
Nach § 3 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes müssen alle personenbezogenen Daten geschützt werden. Dies bezieht sich auf die Einzelangabe über alle persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten natürlichen Person. Unter den Datenschutz nach deutschem Recht fallen die folgenden Informationen:
Name, Geburtsdatum, Alter und Familenstand
Anschriften, Adressen
Bankverbindungen
Kraftfahrzeugkennzeichen und -nummer
Personalausweis- und Sozialversicherungsnummer
Vorstrafen
genetische und gesundheitsbezogene Dateien
Zeugnisse und Beurteilungen
Datenschutz ist wichtig
Die Thematik Datenschutz sollte unbedingt aufgrund der enormen Bedeutung in der Gesellschaft und zum Schutze in der Kindererziehung so früh wie möglich ihren Platz finden. Kinder und Jugendliche unterschätzen oftmals die große Bedeutung, die dynamischen Vorgänge und die Tragweite der Weitergabe von persönlichen Daten und Informationen. Und gehen leider meist sehr sorglos damit um. Auch die rechtlichen Konsequenzen werden oftmals nicht bedacht. Das gilt insbesondere für das Internet, soziale Medien oder den Umgang mit Smartphones.