Unternehmen fehlen Fachkräfte für Datenschutz

EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Freitag, 26. Januar 2018 um 17:58

■   Mehr als jedes zweite Unternehmen hat weniger als eine Vollzeitstelle verfügbar 
■   Entscheidendes Jahr für Datenschutz in Europa 
■   Am 28. Januar 2018 ist europäischer Datenschutztag 

BITKOM

Neue Datenschutzregelungen stellen Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Für die Umsetzung fehlt vielen von ihnen häufig ausreichend qualifiziertes Personal. Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland hat weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Mit der ab 25. Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung ergeben sich viele neue Pflichten für Unternehmen. „Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. In genau eine Vollzeitstelle für Datenschutzangelegenheiten investiert gut jedes vierte Unternehmen (27 Prozent). 14 Prozent der Unternehmen haben mehr als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter vorgesehen, die sich hauptsächlich mit Datenschutz beschäftigen.

Ab 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach zweijähriger Umsetzungsfrist müssen dann alle Unternehmen die neuen Regeln beachten. Im Mittelpunkt steht dabei für viele Unternehmen, ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten zu erstellen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen.

Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 entscheidet die EU über die sogenannte E-Privacy-Verordnung. Ziel der E-Privacy-Verordnung ist es zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Zum anderen formuliert die E-Privacy-Verordnung zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones über die Datenschutzgrundverordnung hinausgehen.

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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