Teles: Teilerfolg gegen Deutsche Telekom
Der Telekommunikationsdienstleister Teles AG (WKN: 745490) konnte auf dem Markt für schnelle Internetzugänge (DSL) einen Teilerfolg erlangen. Wie Teles am Dienstag mitteilte, erhielt man eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die Deutsche Telekom. Dieser ist es nun untersagt, weiterhin in ihrer der Werbung für DSL-Dienste zu behaupten, dass diese flächendeckend zur Verfügung stehen.
Wie es seitens des Berliner Unternehmens weiter hieß, seien große Teile der Bevölkerung mit Hilfe dieser Werbung in die Irre geführt worden. Tatsächlich dürften diese Dienste nur bei Zweidritteln der Telefonanschlüsse verfügbar sein.
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