SolarWorld: Warum die USA zum Verhängnis für den Solarmodule-Produzenten werden können

Solarmodule-Produzenten

Mittwoch, 23. März 2016 um 16:24

Eventualverbindlichkeiten - Eine tickende Zeitbombe in der Bilanz

Aktuell ist allerdings noch eine Klage der Hemlock Semiconductor Corp. gegen die SolarWorld - Tochtergesellschaft SolarWorld Industries Sachsen GmbH (zuvor. Deutsche Solar GmbH) in den USA anhängig.

Dabei geht es um die Nichtabnahme von Silizium seitens SolarWorld aus einem mit dem Siliziumlieferanten Hemlock abgeschlossenen Vertrag, der eine „Take  or  Pay“ Abnahmeverpflichtung enthält.

Es geht um eine mögliche Schadenersatzverpflichtung seitens SolarWorld in Höhe von 585 Mio. US-Dollar zuzüglich Zinsen, die sich bis Ende 2015 auf 171 Mio. US-Dollar bezifferten.

In erster Instanz hatte das zuständige Gericht in Michigan (USA) mit Beschluss vom 28. Oktober 2015 entschieden, dass der Einwand von SolarWorld wegen Verstoßes des Lieferantenvertrages gegen Europäisches Kartellrecht im Verfahren nicht zugelassen wird.

Somit gilt die Wirksamkeit des zugrunde liegenden Liefervertrages erst einmal. Weitere materiell-rechtliche Einwendungen seitens SolarWorld gegen die Klage sind allerdings zugelassen worden.

Sollte SolarWorld in erster Instanz unterliegen, hat das Unternehmen die Möglichkeit, Rechtsmittel in den USA einzulegen und noch die nächste Instanz anzurufen. Auch kann hier noch einmal die Einwendung wegen Verstoß gegen EU-Kartellrecht überprüft werden.

Mittlerweile haben sich die USA für SolarWorld zum nach Umsatz wichtigsten Einzelmarkt entwickelt. Dennoch schwebt über den USA ein Damoklesschwert für den deutschen Solarmodule-Anbieter.

Ein vollumfängliches Unterliegen dieses Rechtsstreites dürfte die gesamte Existenz der SolarWorld AG gefährden, sofern die SolarWorld AG für Verbindlichkeiten der US-Tochtergesellschaft haftet.

Die liquiden Mittel der SolarWorld AG in Höhe von knapp 189 Mio. Euro würden allein nicht ausreichen, die möglichen Forderungen von Hemlock Semiconductor auszugleichen. Auch dann nicht, wenn man noch die gesamten Vorräte und Lagerbestände in Höhe von knapp 172 Mio. Euro kurzfristig abstoßen könnte. (lim/rem)

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Meldung gespeichert unter: Solarmodule, SolarWorld, Solartechnik

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