SolarWorld: In den Büchern tickt eine gefährliche Zeitbombe

Solarenergie

Freitag, 6. Februar 2015 um 10:21

Grund der Klage eines Lieferanten ist die Nichtabnahme von Silizium aus mit diesem Lieferanten abgeschlossenen langfristigen Verträgen. Der Silizium-Lieferant macht aufgrund der Nichtabnahme Ansprüche aus der „Take or Pay“ Verpflichtung sowie aus Schadensersatzforderungen geltend. Das Schlimme daran - es geht um insgesamt 676 Mio. US-Dollar Forderungen des Lieferanten.

Diese Lieferanten-Forderung ist bei SolarWorld nur als Eventualverbindlichkeit verbucht. SolarWorld ist der Ansicht, dass die gegenständlichen Silizium-Verträge gegen europäisches Kartellrecht verstoßen, was zur Nichtigkeit der Abnahmeverpflichtungen und ggf. zur Nichtigkeit der Verträge insgesamt führten könne, so zumindest die Aussage der SolarWorld AG im letzten Geschäftsbericht.

Der Erfolg der Klageerwiderung von SolarWorld kann durchaus angezweifelt werden, denn es wurde zumindest ein Vertrag mit dem US-amerikanischen Lieferanten unterzeichnet. Es gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Der Ausgang des Verfahrens ist allerdings noch offen, die SolarWorld Industries Sachsen GmbH könnte zu Entschädigungsleistungen bis zur geltend gemachten Höhe von 676 Mio. US-Dollar verpflichtet werden. Das Problem: Die geforderte Summe übersteigt die liquiden Mittel von SolarWorld um ein Vielfaches. Das Unternehmen SolarWorld wäre erneut am Ende.

Unter der Position Eventualverbindlichkeiten verbirgt sich zudem ein Verfahren, in dem in einem Urteil des Landgerichts München I erstinstanzlich festgestellt worden ist, dass eine Marke der SolarWorld AG Markenrechte verletzt. Die SolarWorld AG ist also verurteilt worden, jeden Schaden, der dem Kläger aus der Benutzung des Zeichens für Photovoltaik-Anlagen entstanden ist oder noch entstehen wird, zu ersetzen. Der entstandene Schaden sei derzeit aber noch unbekannt. SolarWorld hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren läuft noch, eine Entscheidung wird voraussichtlich in 2015 ergehen. (rem)

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