Schlappe für Deutsche Telekom: Flatrate-Drosselung nicht zulässig
Telekommunikationsnetzbetreiber
KÖLN (IT-Times) - Das Landgericht Köln hat heute dem Verbraucher den Rücken gestärkt. Am heutigen Mittwoch erklärte das Gericht die Drosselung von Internetflatrates im Festnetzbereich für nicht zulässig.
Da dürfte sich so manch ein Kunde der Deutschen Telekom freuen. Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Landgericht Köln einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. Damit ist die Deutsche Telekom AG nicht berechtigt, die Surfgeschwindigkeit seiner Kunden ab Erreichen eines bestimmten Übertragungsvolumens zu reduzieren. Wie aus einer Mitteilung des Landesgerichtes Köln hervorgeht, betrifft das Urteil sowohl die Drosselung auf 384 Kilobit/s als auch diejenige auf 2 Megabit/s.
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