Samsung lässt einstweilige Verfügung unberührt

Montag, 15. August 2011 um 16:13

Beispielsweise bei Media Markt wurde der Tablet-PC weiterhin angeboten. Allerdings stelle dies keinen Verstoß gegen die Gerichtsentscheidung dar. Denn das Urteil richte sich unmittelbar gegen Samsung, so dass es dem Unternehmen untersagt ist, das Galaxy Tab in die EU einzuführen. Auch dürfe Samsung für das Produkt nicht werben. Dies bedeute aber nicht, dass Vertriebsunternehmen, die unabhängig von Samsung agieren, die Verkäufe einstellen müssen.

Die einstweilige Verfügung könnte jedoch ohnehin rechtswidrig sein und würde demnach aufgehoben werden. Denn möglicherweise war nicht das Landgericht Düsseldorf, sondern das LG Frankfurt/Main, wenn nicht sogar das Handelsgericht Alicante zuständig. (mer/rem)

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