S.A.G. Solarstrom kauft weiter eigene Aktien zurück
Die Regelungen entsprechen dabei denen eines typischen Rückkaufprogramms. Der Ermächtigung der Hauptversammlung nach darf S.A.G. Solarstrom die Aktien zu „allen gesetzlichen Zwecken“ verwenden. Hervorgehoben hat der Freiburger Anbieter von individuell konfigurierten Photovoltaik-Anlagen dabei den Tausch der Aktien gegen Sachleistungen. Hiervon wolle man insbesondere im Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse, den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen Gebrauch machen.
Die S.A.G. Solarstrom AG hatte bereits im Zeitraum vom 2. Juli bis 10. Juli 2009 15.378 eigene Aktien erworben. „Mit der Fortführung im Rahmen der von der Hauptversammlung am 13. Juli 2009 eingeräumten neuen Ermächtigung erweitern wir die Möglichkeit, mit den auf dem derzeit günstigen Kursniveau erworbenen eigenen Aktien bei entsprechendem strategischen Bedarf auf eigene Aktien zurückgreifen zu können“, hob der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Kuhlmann hervor. (vue/rem)
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