OHG: Bei Investoren und Banken als Startup-Rechtsform beliebt - Definition, Gründung sowie Vor- und Nachteile der offenen Handelsgesellschaft

Unternehmen: Rechtsformen

Im Gesellschaftvertrag werden unter anderem Unternehmensweck, Dauer der Unternehmung, beteiligte Gesellschafter, Gehalts- und Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen sowie die Gewinn- und Verlustbeteiligung und Ausscheidungsmodalitäten geregelt.

Darüber hinaus kann zum Beispiel auch eine Übertragbarkeit von Anteilen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag gesondert festgelegt werden. Im Prinzip kann man im Gesellschaftvertrag alles Mögliche auch abweichend von gesetzlichen Vorschriften regeln. Es gilt: je genauer, desto besser.    

Auflösung einer OHG

Eine OHG kann auf verschiedene Wege aufgelöst werden. Zum einen kann die Dauer der OHG im Vertrag festgelegt sein, zum anderen kann auch ein Beschluss der Gesellschafter die Auflösung bewirken.

Darüber hinaus kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ein Gerichtsbeschluss zur Auflösung der offenen Handelsgesellschaft führen.

Fazit

In der Praxis sind OHGs bei Investoren und Banken sehr beliebt, denn die Gesellschafter haften mit vollem Risiko und ihrem Gesellschafts- und Privatvermögen. Daher stehen sie auch besonders hinter ihrer Company.

Im Gegensatz dazu ist das Haftungsrisiko bei Gesellschaftsformen wie GmbHs oder GmbH & Co KGs eingeschränkt. Eine GmbH & Co KG wurde in früheren Zeiten auch als „Angst-GmbH“ der Banken bezeichnet.

Der Vorteil der offenen Handelsgesellschaft liegt darin, dass im Prinzip jeder Gesellschafter die Geschäftsführung übernehmen kann und alle Gesellschafter nach dem Gesetz gleichberechtigt sind.

Auch entfällt eine gesetzliche Mindesteinlage der Gesellschafter. Gegenüber der „Basis-Version“ der GbR sind zudem bei der OHG die gesetzlichen Regelungen durch das HGB enger gefasst.

Das kann Gesellschafter, die durch den Gesellschaftervertrag nicht unmittelbar an der Geschäftsführung beteiligt sind, unter Umständen besser schützen.

Alternative Rechtsformen

Alternative Rechtsformen bei den Personengesellschaften sind neben der offenen Handelsgesellschaft auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) und die in der Praxis häufig als Mini-GmbH bezeichnete Unternehmergesellschaft (UG).

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