Kommanditgesellschaft: Startup gefällig? Die KG ist eine interessante Möglichkeit - Definition, Bedeutung, Gründung sowie Vor- und Nachteile
Unternehmen: Rechtsformen
Begriff und Bedeutung
Eine Kommanditgesellschaft (Abkürzung: KG) zählt zur Gruppe der Personengesellschaften. Sie gilt auch als Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG).
Die Rechtsgrundlage für die Kommanditgesellschaft bildet § 161 ff. des Handelsgesetzbuches (HGBs). Zum Teil gelten für die KG auch Vorschriften der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Voraussetzung
Unternehmenszweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Darüber hinaus muss bei mindestens einem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf die Einlage beschränkt sein (Kommanditisten), während bei mindestens einem anderen Gesellschafter es keine Beschränkung der Haftung gibt (persönlich haftender Gesellschafter)“.
Unterschieden wird bei einer KG also zwischen dem Komplementär (persönlich haftende Gesellschafter) und den Kommanditisten. Die Geschäftsführung übernimmt in der Regel der Komplementär, der auch das Unternehmen nach außen vertritt.
Der Komplementär haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschaft uneingeschränkt, möglicherweise auch mit seinem Privatvermögen. Die Haftung der Kommanditisten ist indes auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt.
Kommanditisten und Komplementäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Gründung einer KG
Eine Kommanditgesellschaft wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem unter anderem Firmensitz, Unternehmenszeck, Geschäftsführung, Gesellschafter, Dauer, Einlagen- und Haftungshöhe, Gewinnverteilung sowie Kündigungsmöglichkeiten etc. geregelt sind.
Zudem muss das Gewerbe bei der Gewerbeaufsicht angemeldet und im Handelsregister eingetragen werden.
Kapitalerhöhung
Das Kapital einer Kommanditgesellschaft kann durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten in die Gesellschaft und ihrer entsprechenden Einlagen erhöht werden.
Auflösung einer Kommanditgesellschaft
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