nVidia bestätigt 40 Mrd. Dollar schwere Mega-Akquisition des britischen Chip-Designers Arm von SoftBank

Halbleiter: Chip-Design

Montag, 14. September 2020 um 08:53

Der Hauptsitz von Arm soll weiterhin in Cambridge bleiben. Das Unternehmen soll Technologien für Bereiche wie Gesundheitswesen, Biowissenschaften, Robotik, selbstfahrende Autos und andere entwickeln.

„Seit der Übernahme von Arm haben wir unseren Verpflichtungen nachgekommen und viel in Menschen, Technologie und Forschung und Entwicklung investiert, um das Geschäft auf neue Bereiche mit hohem Wachstumspotenzial auszudehnen“, sagt Masayoshi Son, Vorsitzender und CEO von SBG.

„Arm und Nvidia teilen die Vision und Leidenschaft, dass allgegenwärtiges, energieeffizientes Computing dazu beitragen wird, die dringendsten Probleme der Welt vom Klimawandel bis zur Gesundheitsversorgung, von der Landwirtschaft bis zur Bildung anzugehen", teilte Simon Segars, CEO von Arm mit.

Als Teil von nVidia soll Arm sein offenes Lizenzmodell zusammen mit den zahlreichen Partnerunternehmen weiter betreiben. SoftBank hatte Arm im Jahr 2016 für 32 Mrd. US-Dollar übernommen.

<div class="smart-form newsItem" data-v-419daa18="">Im jahr 2018 gab ARM die Kontrolle am China-Geschäft ab und gründete ein Joint Venture. Zuletzt prüfte die Softbank auch einen möglichen Börsengang der Chip-Sparte ARM Ltd.</div>

Die Transaktion soll in rund 18 Monaten abgeschlossen sein. Der Name und die Marken von Arm sollen beibehalten werden. Auch das geistige Eigentum von Arm soll in Großbritannien registriert bleiben.

Eingerichtet werden soll zudem in Cambridge ein Startup-Inkubator, der erstklassige Forschungstalente gewinnen soll. nVidia zahlt an die SoftBank insgesamt 21,5 Mrd. US-Dollar in Stammaktien sowie zwölf US-Dollar in bar.

Dazu will nVidia 44,3 Millionen Stammaktien ausgeben. SoftBank kann im Rahmen eines Earn-Out-Konstrukts bis zu fünf Mrd. US-Dollar in bar oder Stammaktien erhalten, sofern Arm bestimmte finanzielle Leistungsziele erfüllt.

Die Transaktion unterliegt noch den üblichen Abschlussbedingungen, einschließlich des Erhalts behördlicher Genehmigungen für Großbritannien, China, die Europäische Union (EU) und die Vereinigten Staaten. (lim/rem)

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