Nokia darf deutsche Fördergelder behalten
Das Gericht in Köln entschied nun, dass Nokia die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet habe. Dem Förderbescheid sei „ weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung der Nokia GmbH zu entnehmen, ihr Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten“, so eine Mitteilung des Gerichtes. Dem Bund steht es nun offen, binnen eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen.
Nokia steht aktuell unter starkem Wettbewerbsdruck. Unternehmen wie Apple und Research In Motion (RIM) wachsen schneller und nehmen den Finnen Marktanteile ab. Vor allem im lukrativen Smartphone-Markt fehlt Nokia noch ein Gerät, welches es mit der Klasse des iPhones aus dem Hause Apple aufnehmen kann. Zwar gilt Nokia mit einem Marktanteil von knapp 40 Prozent (Quelle: Strategy Analytics) nach wie vor als Marktführer im Smartphone-Markt, allerdings schließen Wettbewerber wie Research in Motion (RIM) und Apple weiter auf. (hhv/rem)
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