Mobilfunkterminierung: Deutsche Regulierung entspricht EU-Recht
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vorläufig ausgesetzt, das im Oktober 2004 eingeleitet worden war, weil Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Befugnisse der Bundesnetzagentur zur angemessenen Regulierung der Märkte für die Anrufzustellung (insbesondere die Entgelte, die sich die Betreiber gegenseitig für die Weiterleitung von Gesprächen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen) bestanden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Juni 2008 eine Entscheidung veröffentlicht, die den Beschluss der Regulierungsbehörde stützte, die Terminierungsentgelte aller Betreiber zu regulieren. Die EU-Kommission prüft derzeit die Urteilsbegründung, um zu ermitteln, ob die Rechtsunsicherheit nun vollständig ausgeräumt ist. Eine endgültige Entscheidung über die abschließende Verfahrenseinstellung ergeht im Laufe des Jahres.
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Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Telekommunikation
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