EU geht gegen Tech-Giganten Amazon, Google und Meta Platforms vor

Digital Markets Act (DMA)

Montag, 25. März 2024 um 12:53

BRÜSSEL (IT-Times) - Die Europäische Kommission (EU-Kommission) gab heute bekannt, Ermittlungen wegen Nichteinhaltung des Digital Markets Act gegen Alphabet (Google), Apple und Meta Platforms eingeleitet zu haben.

EU-Kommission - Brüssel HQ Headquarter Zentrale

Heute hat die Europäische Kommission Untersuchungen zur Nichteinhaltung der Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) gegen die Regeln von Alphabet zur Steuerung in Google Play und zur Selbstpräferenz in der Google-Suche, die Regeln von Apple zur Steuerung im App Store und den Auswahlbildschirm für Safari sowie Meta Platforms für das „Pay-or-Consent-Modell“ eingeleitet.

Die Kommission vermutet, dass die von diesen Technologiekonzernen ergriffenen Maßnahmen ihren Verpflichtungen aus dem DMA nicht wirksam nachkommen.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission Untersuchungsschritte im Zusammenhang mit der neuen Gebührenstruktur von Apple für alternative App-Stores und den Ranking-Praktiken von Amazon auf seinem Marktplatz eingeleitet.

Schließlich hat die EU-Kommission die Konzerne angewiesen, bestimmte Dokumente aufzubewahren, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überwachen.

Die EU-Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Alphabet und Apple im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen in Bezug auf App-Stores ergriffenen Maßnahmen gegen den DMA verstoßen.

Artikel 5 Absatz 4 des Digital Markets Act verlangt von Gatekeepern, App-Entwicklern zu gestatten, Verbraucher kostenlos zu Angeboten außerhalb der App-Stores der Gatekeeper zu „lenken“.

Die Kommission hat ein Verfahren gegen Alphabet eingeleitet, um festzustellen, ob die Anzeige von Google-Suchergebnissen durch Alphabet zu einer Selbstbevorzugung der Suchdienste von Google (z. B. Google Shopping, Google Flights, Google Hotels) gegenüber ähnlichen Diensten des Wettbewerbs führen kann.

Die Kommission hat ein Verfahren gegen Apple wegen ihrer Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen eingeleitet, Endbenutzern die einfache Deinstallation von Softwareanwendungen auf iOS zu ermöglichen, Standardeinstellungen auf iOS einfach zu ändern und Benutzer die Auswahl eines alternativen Standarddienstes, z. B. eines Browsers oder einer Suchmaschine auf ihrem iPhone zu ermöglichen.

Schließlich hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Meta Platforms eingeleitet, um zu untersuchen, ob das kürzlich eingeführte „Pay or Consent“-Modell für Nutzer in der EU mit Artikel 5 Absatz 2 des DMA im Einklang steht, der verlangt, dass Gatekeeper die Einwilligung der Nutzer einholen, wenn sie beabsichtigen, ihre personenbezogenen Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg zu nutzen oder zu kombinieren.

Die Kommission befürchtet, dass die durch das Meta-Modell „Zahlen oder Einverständnis“ vorgegebene binäre Wahl möglicherweise keine echte Alternative für den Fall darstellt, dass Nutzer nicht einwilligen, und dass damit das Ziel, die Ansammlung personenbezogener Daten durch Gatekeeper zu verhindern, nicht erreicht wird.

Meldung gespeichert unter: Apple, App Store, Europäische Union (EU), Alphabet, Google Play, Online-Payment, Google Search, Google Inc., Meta Platforms, Europäische Kommission (EU-Kommission), Marktdaten und Prognosen, Software, Internet

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