Microsoft: Bundeskartellamt untersucht marktübergreifende Bedeutung des US-Technologiekonzerns

Wettbewerb

Mittwoch, 29. März 2023 um 16:00

Amazon hat die Verfügung, mit der das Bundeskartellamt eine entsprechende Feststellung getroffen hat, angefochten. Das Beschwerdeverfahren ist vor dem Bundesgerichtshof anhängig.

Die Prüfung, ob auch dem Apple-Konzern eine solche Stellung zukommt, sei „weit fortgeschritten“, hieß es vom deutschen Watchdog.

Die deutsche Regelung bietet einen Vorgeschmack auf das, was in der gesamten Europäischen Union (EU) auf mächtige Technologiekonzerne zukommt, wenn der Digital Markets Act (DMA) später in diesem Jahr in Kraft tritt.

Die EU verfolgt jedoch einen etwas anderen Ansatz, indem es im Voraus eine Reihe von Geboten und Verboten für Plattformen festlegt, die als so genannte "Gatekeeper" bezeichnet werden.

Das Bundeskartellamt hat mehr Spielraum, um zu entscheiden, wie streng es mit Technologie-Giganten umgeht. Microsoft stand in den letzten Jahrzehnten regelmäßig im Fadenkreuz der Kartellbehörden. (ame/rem)

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