Die Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht bei Online-Einkäufen zur Weihnachtszeit

Internet der Dinge

Mittwoch, 7. Dezember 2022 um 18:13
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht beim Kauf von smarten Spielzeugen und vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte übertragen können. Solche Produkte sind in Deutschland verboten.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG 

Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vorsicht bei diesen Produkten

Smarte Brillen mit Foto- und Videofunktion werden immer beliebter. Diese könnten verboten sein, wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen. Dadurch greifen sie in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung ein. 

Saugroboter können verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen lassen. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Produkte am Markt.

Auch Futter- und Leckerli-Automaten können verboten sein, wenn sie über eine sendefähige Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen und die Aufnahmesituation für betroffene Personen nicht eindeutig als solche erkennbar ist. 

Spielzeuge, mit denen man per App heimlich auf Bild- oder Tonaufnahmen Zugriff hat, zählen ebenfalls zu den Spionagegeräten. Beispiele hierfür sind per App gesteuerte Roboter und Plüschtiere mit Kameras und/oder Mikrofonen, die versteckt Gespräche eines Kindes und anderer Personen mithören oder ihr Umfeld unerkannt beobachten können. Dagegen sind interaktive Spielzeuge, die keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- und Videodateien an Dritte übertragen können, nicht verboten.   

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Apps, Bluetooth, Internet of Things (IoT), E-Commerce, WLAN-Kamera, Spionage, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Software, Internet, Regulierer

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