Deutsche Telekom gibt sich geschlagen - keine Berufung gegen Drossel-Urteil
Datenvolumen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte vor etwa zwei Monaten gegen das Vorhaben der Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) geklagt, die Verbindungsgeschwindigkeit bei "Flatrates" ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln. Das Landgericht Köln gab der Klage statt. (pst/rem)
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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