BGH bestätigt Übernahmeverbot für Springer bei ProSiebenSat.1
Nun bestätigte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Kartellamtes. Die Urteilsbegründung spricht dabei ebenfalls von der Gefahr eines Monopols bzw. von einer zu großen Machtstellung des Unternehmens im Werbebereich. Damit wurde den damaligen Ambitionen von Axel Springer endgültig ein Riegel vorgeschoben. Allerdings hatte Springer bereits seinerzeit mitgeteilt, nachdem das Bundeskartellamt nicht auf Zugeständnisse eingegangen war, die Übernahmepläne bezüglich der Sendergruppe aufzugeben.
Marktbeobachter rechnen allerdings auch mit weiterreichenden Folgen des Urteils. Marco Hartmann-Rüppel von der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing sprach gegenüber der <img alt="undefined" src="fileadmin/img/icons/external_link_new_window.gif"></img>Financial Times Deutschland davon, dass in Deutschland größere Übernahmen auf jeden Fall erschwert würden. Durch das Urteil habe der BGH auch die klassische Aufteilung des Werbemarktes in die Bereiche TV, Print und Online bestätigt. (kat/rem)
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