Axel Springer bekommt Recht in alter ProSiebenSat.1 Media - Sache
Gerichtsurteil
BERLIN (IT-Times) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof spricht der Axel Springer AG Recht zu. Eine alte Entscheidung über die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG wurde für rechtswidrig erklärt.
Die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) hatte am 15. Mai 2006 den Antrag von Axel Springer auf Erteilung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG im Jahre 2005/2006 abgewiesen. Heute erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Entscheidung der BLM für rechtswidrig.
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