Axel Springer bekommt Recht in alter ProSiebenSat.1 Media - Sache
Gerichtsurteil
Hintergrund für die Entscheidung war die Vorentscheidung der Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Die KEK vertrat die Einschätzung, dass Axel Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 "vorherrschende Meinungsmacht" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags erlangen würde. Somit lehnte die BLM die Unbedenklichkeitsbescheinigung ab. Die Entscheidung sei jedoch mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar, so der BayVGH.
Die Axel Springer AG (WKN: 550135) hatte gegen die BLM/KEK-Entscheidung eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben. Damit wollte man nach Erledigung des seinerzeit geplanten Übernahmevorhabens Rechtsklarheit erlangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. (lim/rem)
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Free-TV, Axel Springer, Medien
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.