Axel Springer bekommt Recht in alter ProSiebenSat.1 Media - Sache

Gerichtsurteil

Mittwoch, 15. Februar 2012 um 12:41

Hintergrund für die Entscheidung war die Vorentscheidung der Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Die KEK vertrat die Einschätzung, dass Axel Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 "vorherrschende Meinungsmacht" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags erlangen würde. Somit lehnte die BLM die Unbedenklichkeitsbescheinigung ab. Die Entscheidung sei jedoch mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar, so der BayVGH.

Die Axel Springer AG (WKN: 550135) hatte gegen die BLM/KEK-Entscheidung eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben. Damit wollte man nach Erledigung des seinerzeit geplanten Übernahmevorhabens Rechtsklarheit erlangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. (lim/rem)

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