Alphabet: Bundeskartellamt schaltet sich erneut gegen Google-Holding ein

Wettbewerbsaufsicht

Mittwoch, 5. Januar 2022 um 11:39

MOUNTAIN VIEW/ KALIFORNIEN (IT-Times) - Alphabet Inc., die Holding der Suchmaschine Google, steht weltweit unter Beobachtung von Wettbewerbshütern, Nun schaltet sich das Bundeskartellamt erneut ein.

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat heute bekannt gegeben, entschieden zu haben, dass Alphabet Inc. mit Sitz in Mountain View, Kalifornien und damit auch das Tochterunternehmen Google Inc. der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde unterfällt.

Im Januar 2021 ist eine neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) in Kraft getreten, die es dem Bundeskartellamt erlaubt, früher und effektiver gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne einzugreifen.

Damit kann das Bundeskartellamt in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben“, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

„Seit Januar 2021 haben wir ein neues Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne. Nach weniger als einem Jahr haben wir nun die erste förmliche Entscheidung auf der Basis dieser Vorschrift getroffen und eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen. Wir haben bereits damit begonnen, uns mit der Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie dem Thema Google News Showcase intensiver zu befassen. Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook“, sagt  Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Google bietet eine Vielzahl von Internetdiensten und Softwareprodukten an, dazu gehören unter anderem die Suchmaschine Google, der Karten- und Navigationsdienst Google Maps, der Videodienst YouTube, der Browser Chrome, das Betriebssystem Android, der App-Store Play Store und der E-Mail-Dienst Gmail.

Die Kalifornier verdienen ihr Geld überwiegend über Online-Werbung, die auf eigenen Websites und Plattformen Dritter geschaltet wird. Die Dienste sind im Regelfall für Privatnutzer kostenlos.

Der Marktanteil von Google in Deutschland für allgemeine Suchdienste und als Anbieter für suchgebundene Werbung liegt bei über 80 Prozent. Das Unternehmen besitzt damit eine marktbeherrschende Stellung.

Meldung gespeichert unter: Gmail (Google Mail), Google Maps, Google Play, Online-Werbung, Suchmaschinen, Chrome, E-Commerce, Android, YouTube, Google Inc., Bundeskartellamt, Alphabet, Internet, Regulierer

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