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Urheberrecht

Urheberrecht - Begriff und Bedeutung

Wer im Internet unterwegs ist, häufig Power-Point Präsentation erstellt oder anderweitig Medien aus dem Internet nutzt, ist sicherlich schon einmal über das sogenannte Urheberrecht gestolpert. Was genau beschreibt dieser Begriff eigentlich?

Die Definition des Urheberrechts

Grundsätzlich ist dem Urheberrecht das Recht zu verstehen, dass das geistige Eigentum eines Menschen (in diesem Falle des Urhebers) geschützt wird. Mit dem Urheberrecht werden in der Regel alle Rechtsnormen bezeichnet, die das Verhältnis zwischen dem Werk und dem Urheber regeln und sein Werk schützen.

Die wohl wichtigste Norm dieser Rechtssammlung ist das Verbot der Nutzung durch Dritte, d. h. ohne Einwilligung bzw. ohne Erwerb des Werkes darf dieses nicht ohne Weiteres von Dritten genutzt werden.

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, d. h. nur der Urheber selbst kann die Verwertungsrechte verwalten und entscheiden, wer sein Werk nutzen möchte - dafür werden Nutzungsrechte eingeräumt, das kann kostenfrei oder gegen eine Zahlung geschehen.

Im Gegensatz zu einem Patent müssen Urheberrechte nicht amtlich registriert werden und sind Teil der verfassungsrechtlichen Grundrechte. Das Urheberrecht gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, danach steht die Nutzung des Werkes jedem Menschen frei zu (das Werk ist dann gemeinfrei).

Was genau kann durch Urheberrechte geschützt werden?

Es gibt einige Kriterien, die ein Werk erfüllen muss, damit es unter das Urheberrecht fällt. Es muss unter anderem durch menschliches Schaffen anstanden und für Dritte wahrnehmbar sein.

Was zunächst logisch klingt, beutetet allerdings, dass eine reine Idee nicht unter das Urheberrecht fällt, da es nicht für andere wahrnehmbar ist bzw. daraus kein Werk geschaffen wurde.

Das Werk muss ebenfalls originell und individuell sein, eine reine Kopie eines anderen Werkes fällt ebenso nicht unter das Urheberrecht.

Welche Folgen hat der Urheberrechtsschutz

Grundsätzlich entscheidet nur alleine der Urheber, wie sein Werk genutzt wird. Er kann bestimmte Vergütungsansprüche stellen, wenn sein Werk öffentlich verwendet werden soll (z.B. Bilder aus dem Internet in Power-Point Präsentation oder auf der eigenen Webseite).

Bei Verstößen gegen das Urheberrecht kann zivilrechtlich dagegen vorgegangen werden.

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