Urheberrecht-News: Infos & Nachrichten
Urheberrecht
Urheberrecht - Begriff und Bedeutung
Wer im Internet unterwegs ist, häufig Power-Point Präsentation erstellt oder anderweitig Medien aus dem Internet nutzt, ist sicherlich schon einmal über das sogenannte Urheberrecht gestolpert. Was genau beschreibt dieser Begriff eigentlich?
Die Definition des Urheberrechts
Grundsätzlich ist dem Urheberrecht das Recht zu verstehen, dass das geistige Eigentum eines Menschen (in diesem Falle des Urhebers) geschützt wird. Mit dem Urheberrecht werden in der Regel alle Rechtsnormen bezeichnet, die das Verhältnis zwischen dem Werk und dem Urheber regeln und sein Werk schützen.
Die wohl wichtigste Norm dieser Rechtssammlung ist das Verbot der Nutzung durch Dritte, d. h. ohne Einwilligung bzw. ohne Erwerb des Werkes darf dieses nicht ohne Weiteres von Dritten genutzt werden.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, d. h. nur der Urheber selbst kann die Verwertungsrechte verwalten und entscheiden, wer sein Werk nutzen möchte - dafür werden Nutzungsrechte eingeräumt, das kann kostenfrei oder gegen eine Zahlung geschehen.
Im Gegensatz zu einem Patent müssen Urheberrechte nicht amtlich registriert werden und sind Teil der verfassungsrechtlichen Grundrechte. Das Urheberrecht gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, danach steht die Nutzung des Werkes jedem Menschen frei zu (das Werk ist dann gemeinfrei).
Was genau kann durch Urheberrechte geschützt werden?
Es gibt einige Kriterien, die ein Werk erfüllen muss, damit es unter das Urheberrecht fällt. Es muss unter anderem durch menschliches Schaffen anstanden und für Dritte wahrnehmbar sein.
Was zunächst logisch klingt, beutetet allerdings, dass eine reine Idee nicht unter das Urheberrecht fällt, da es nicht für andere wahrnehmbar ist bzw. daraus kein Werk geschaffen wurde.
Das Werk muss ebenfalls originell und individuell sein, eine reine Kopie eines anderen Werkes fällt ebenso nicht unter das Urheberrecht.
Welche Folgen hat der Urheberrechtsschutz
Grundsätzlich entscheidet nur alleine der Urheber, wie sein Werk genutzt wird. Er kann bestimmte Vergütungsansprüche stellen, wenn sein Werk öffentlich verwendet werden soll (z.B. Bilder aus dem Internet in Power-Point Präsentation oder auf der eigenen Webseite).
Bei Verstößen gegen das Urheberrecht kann zivilrechtlich dagegen vorgegangen werden.
News
game-Verband gründet Verwertungsgesellschaft
Bitkom zum EuGH-Urteil über die EU-Urheberrechtsreform
Google Aktie: Frankreich verhängt im Urheberrechtsstreit um Nachrichten 500 Mio. Euro Strafe
PARIS/ MOUNTAIN VIEW (IT-Times) - Google, die Suchmaschinen-Tochtergesellschaft von Alphabet Inc., wurde im April letzten Jahres in Frankreich aufgefordert, Nachrichten-Websites für das Anzeigen von Inhalten zu vergüten.
Neues Urheberrecht schafft Unsicherheit für Internetnutzer
Apple: iPhone-Hersteller investiert in 50 Mio. Dollar Runde in Indie-Musikvertrieb UnitedMasters
CUPERTINO (IT-Times) - Der US-amerikanische Technologiekonzern Apple hat angekündigt, sich im Rahmen einer Investmentrunde am Musik-Startup UnitedMasters zu beteiligen.
Clearingstelle Urheberrecht im Internet veranlasst Sperrung einer Streaming-Website
Stream legal oder nicht? Mehr Rechtssicherheit für Internetnutzer
Bitkom kritisiert Kabinettsbeschluss zum Urheberrecht
Bitkom zur Urheberrechtsreform
- Zurück
- Weiter