Bitkom zur Urheberrechtsreform
Urheberrecht in der EU
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung:
„Die größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Seit Monaten wird aber zwischen den Ministerien nur noch zu einem Teilaspekt verhandelt, dem sogenannte Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz.
Dieses Gesetz soll die urheberrechtliche Verantwortung von bestimmten Online-Plattformen regeln. Nahezu alle anderen Anpassungen im Urheberrecht sind den politischen Verhandlungen zu diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zum Opfer gefallen, etwa das Text-and-Data-Mining, die Online-SatKab-Richtlinie und das Urhebervertragsrecht.
Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ist an Komplexität nicht mehr zu überbieten. In seiner praktischen Umsetzung wird es genau dazu führen, was man immer vermeiden wollte: Online-Plattformen werden verpflichtet, Nutzerinhalte beim Upload automatisiert zu scannen. Die dafür angelegten Kriterien lassen hohe Fehlerquoten erwarten.
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