Bitkom zum EuGH-Urteil über die EU-Urheberrechtsreform

Urheberrecht

Mittwoch, 27. April 2022 um 16:53

Berlin, 26. April 2022
Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof über die Klage Polens gegen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie geurteilt

BITKOM

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Das Urteil des EuGH betrifft Internetnutzerinnen und Internetnutzer ebenso wie die Betreiber sozialer Medien und Urheberinnen und Urheber. Uploadfilter bleiben faktisch bestehen, was dem Grundgedanken des freien Internet diametral gegenübersteht. Weit mehr als 60 Millionen Deutsche sind im Internet unterwegs, rund 70 Prozent von ihnen nutzen soziale Medien. Plattformen sind also für viele Menschen ein ganz zentraler Ort, um sich zu informieren, mit anderen auszutauschen, die eigene Meinung frei zu äußern.

Meldung gespeichert unter: Leistungsschutzrecht, Urheberrecht, Social Media (soziale Medien), Europäischer Gerichtshof (EuGH), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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