Clearingstelle Urheberrecht im Internet veranlasst Sperrung einer Streaming-Website
Urheberrecht
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist eine gemeinsame Initiative von betroffenen Unternehmen, Branchenverbänden und Internetzugangsanbietern, die die Sperrung strukturell urheberrechtsverletzender Webseiten prüft. Heute hat sie die Sperrung der Webseite S.TO SERIEN STREAM aufgrund von urheberechtsverletzenden Inhalten veranlasst. Mit einer Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre) können Provider den Zugriff auf eine solche Seite für Ihre Kunden beschränken.
„Die Clearingstelle schafft ein effizientes und zügiges Verfahren um strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten sperren zu lassen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, auf die Rechteinhaber bislang angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur leistet ihren Beitrag, um die Vorgaben zur Netzneutralität zu sichern.“
Bislang waren Rechteinhaber für die Durchsetzung einer DNS-Sperre auf die gerichtliche Auseinandersetzung angewiesen. Mit dem Verfahren der Clearingstelle können DNS-Sperren schneller und von allen beteiligten Internetzugangsanbietern umgesetzt werden.
Aufgabe der Bundesnetzagentur
Eine DNS-Sperre kann nur implementiert werden, wenn sie rechtmäßig ist und die Vorgaben zur Netzneutralität berücksichtigt. Letzteres zu überprüfen, ist Aufgabe der Bundesnetzagentur.
Die Einrichtung einer DNS-Sperre ist mit den Vorgaben zur Netzneutralität nur dann vereinbar, wenn sie zur Durchsetzung von nationalen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Denn grundsätzlich gilt, dass alle Daten im Netz gleichbehandelt werden müssen und keine Inhalte gesperrt werden dürfen.
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