Neues Urheberrecht schafft Unsicherheit für Internetnutzer
Urheberrecht
Berlin, 20. Mai 2021
Ob Grumpy Cat, Disaster Girl oder die First World Problems: Das Teilen von Memes ist in sozialen Netzwerken weit verbreitet. Von August an müssen Internetnutzer, wenn sie ein fremdes Werk als Grundlage für solche Bilddateien sowie Gifs, Mashups oder auch Fan Fiction verwenden, bestimmte Vorgaben beachten – ansonsten drohen diese Inhalte von Upload-Filtern geblockt zu werden. Das ist eine Folge der neuen Urheberrechtsreform, die der Bundestag an diesem Donnerstag nach jahrelangem Ringen verabschiedet.
Demnach müssen die User sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälfte eines Werkes umfasst. Zudem muss er mit weiteren Inhalten kombiniert werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, müssen User den hochgeladenen Inhalt zumindest per Mausklick als rechtlich zulässig kennzeichnen, damit dieser nicht durch Upload-Filter geblockt wird.
„Die Rechtslage an das digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom. „Die Reform bringt zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen können, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist.
Zum anderen ist sie insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht werden. Sie können damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden können, zu verhindern. So wird riskiert, dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind.“ Bei der Urheberrechtsreform handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 7. Juni abgeschlossen sein muss.
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