Bitkom kritisiert Kabinettsbeschluss zum Urheberrecht

Urheberrecht in der EU

Mittwoch, 3. Februar 2021 um 14:32

Berlin, 3. Februar 2021
Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz beschlossen, mit dem die jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021.

BITKOM

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung:

„Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt. Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen.

Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz werden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt, alle Nutzerinhalte müssen demnach automatisiert gescannt werden. Das allein ist ein großer Rückschlag für das freie Internet.

Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden sind technisch schlicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stehen vor einer kaum lösbaren Aufgabe. Die neuen Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brechen zudem mit zuvor bewährten Modellen. Für Kreative leistet das Gesetz einen Bärendienst. Es ist hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielen als nach den alten Regeln.

Meldung gespeichert unter: Europäische Union (EU), Leistungsschutzrecht, Urheberrecht, Künstliche Intelligenz (KI, Artificial Intelligence=AI), Data Mining, Start-Up (Startup), Europäischer Gerichtshof (EuGH), Bundesregierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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