Europäischer Gerichtshof (EuGH)-News: Infos & Nachrichten
Der Europäische Gerichtshof als Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seinen Sitz in Luxemburg und ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Gemeinschaft (EU).
Die Aufgaben des Europäischen Gerichtshofes
Als Hüterin des EU-Rechts ist es Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes, die Auslegung und Anwendung der Europäischen Verträge sowie der von den Organen erlassenen Richtlinien und Verordnungen zu überwachen und zu schützen.
Die Zusammensetzung des Europäischen Gerichtshofes
Jedes Mitgliedsland der Europäischen Union ist mit jeweils einem Richter beim EuGH vertreten, die für sechs Jahre bestimmt werden. Allerdings werden nach drei Jahren einzelne Richter-Positionen neu besetzt, die von Regierungen der Mitgliedstaaten ausgewählt werden.
Die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes wird dabei von acht Generalanwälten begleitet und unterstützt.
Die Funktionen des Europäischen Gerichtshofes
Der Europäische Gerichtshof verhandelt als Verfassungsgericht bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen und überprüft die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU.
Darüber hinaus überprüft der EuGH als Verwaltungsgericht auch die Verwaltungsvorschriften und die Aktivitäten der EU-Kommission sowie der Behörden der Mitgliedstaaten auf Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof urteilt zudem als Arbeits- und Sozialgericht bei Fragen in Sachen Arbeit und Soziales in der EU.
Auch Entscheidungen über verhängte Bußgelder der EU-Kommission werden vom EuGH als Strafgericht überprüft.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet zudem in Zivil- und Handelssachen als Zivilgericht bei Schadensersatzklagen und der Auslegung der Brüsseler Konvention.
Anrufmöglichkeit des Europäischen Gerichtshofes
Mitgliedstaaten, Organe der EU sowie betroffene natürliche und juristische Personen, also auch der EU-Bürger, können den Europäischen Gerichtshof bemühen und anrufen.
Einzelne Gerichte der Mitgliedsländer können dem Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren auch Fragen zur Auslegung des Rechtes in der Europäischen Union vorlegen.
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