Leistungsschutz: Google zeigt in Frankreich keine News-Snippets mehr ohne Genehmigung

Leistungsschutzrecht

Donnerstag, 26. September 2019 um 18:29

PARIS/ MOUNTAIN VIEW (IT-Times) - Google, die Suchmaschinen-Tochtergesellschaft von Alphabet Inc., will in Frankreich nur noch Headlines in der News-Kategorie anzeigen.

Google News Screenshot

Google Inc. zahlt in Frankreich nicht für sogenannte Nachrichten-Snippets, also kurze Anriss-Texte. In Zukunft werden nur noch die reinen Headlines von europäischen Publishern in den Suchergebnissen angezeigt.

Einige Publisher hatten Lizenzgebühren für die Vorschau und Bilder verlangt. Im nächsten Monat tritt die EU-DSGVO in Frankreich in Kraft. Als Reaktion stellt Google nur noch die Überschriften von Artikeln in den News Search - Ergebnissen dar.

Wenn Publisher ihre Artikel weiterhin als Abriss-Text darstellen wollen, müssen Sie Google dazu explizit auffordern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass das in Deutschland im Jahr 2013 erlassene Leistungsschutzrecht für Publisher nicht anwendbar ist. Der Grund: Ein Verfahrensfehler.

Meldung gespeichert unter: Google News, Leistungsschutzrecht, Google Search, Google Inc., Europäischer Gerichtshof (EuGH), DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), Alphabet, Internet

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