Bitkom zum EuGH-Urteil über voreingestellte Cookies
Cybersecurity und Datenschutz in der EU
Berlin, 1. Oktober 2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internetnutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner ist nach dem Urteil der Richter unzulässig.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Auswirkungen für Internetnutzer und Tausende Webseitenbetreiber in Deutschland. Cookies können künftig nicht mehr mit einem Hinweis an den Nutzer automatisch gesetzt werden, sondern erfordern seine ausdrückliche Zustimmung.
Neben dem nach wie vor hohen Umsetzungsaufwand infolge der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet das für unzählige Webseitenbetreiber eine erneute Mehrbelastung. Auch für die Nutzer wird das Surfen im Netz umständlicher. Wer weiterhin den Komfort von Cookies genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine Einwilligung erteilen – mit zusätzlichen Klicks. Cookies können einen echten Mehrwert sowohl für Internetnutzer als auch für Webseitenbetreiber bieten.
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