Bitkom zu EU-Vorschlägen für mehr Rechtssicherheit bei globalen Datentransfers
Internationaler Datentransfer
Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Sommer 2020, das das sogenannte Privacy Shield, das den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelte, für ungültig erklärt hat und mit dem zusätzliche Vorgaben für internationale Datentransfers aufgestellt wurden. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Die EU will mit den neuen Standarddatenschutzklauseln mehr Rechtssicherheit für Unternehmen mit einer Datenverarbeitung in den USA oder anderen Drittstaaten schaffen. Das ist ein richtiger Schritt. Für global tätige Unternehmen ist es entscheidend, dass sie ihre Geschäftsprozesse und Datenströme rechtssicher abwickeln können. Die neuen Klauseln lösen jedoch die Problematik der Einzelfallprüfung nicht.
Zugleich stehen Unternehmen nun vor einen riesigen Umstellungsaufwand, ohne dass ihnen erspart wird, die Datenflüsse in die sogenannten Drittstaaten in jedem Einzelfall zu bewerten. Dazu kommen weiter Unklarheiten in den neuen Regelungen: So sollen die Unternehmen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren, um die Datenströme abzusichern – welche das genau sein sollen bleibt aber der internen Bewertung überlassen. Das können viele Unternehmen kaum stemmen.
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