VATM-Statement zum Gemeinschaftsunternehmen von EWE und Telekom und dessen Anmeldung beim Bundeskartellamt
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
„Der VATM begrüßt sehr, dass EWE – deren TK-Tochterunternehmen EWE TEL eines der größten VATM-Mitgliedsunternehmen und Präsidiumsmitglied ist – mit der Deutschen Telekom den Vertrag über die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest unterzeichnet hat. Das Gemeinschaftsunternehmen wurde heute beim Bundeskartellamt angemeldet. Bis zu 1,5 Million Haushalte sollen mit schnellem Fiber to the Home-Anschlüssen (FTTH) versorgt werden.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat jetzt zu prüfen, wie dieses Joint Venture kartellrechtlich zu bewerten ist. Bereits 2010 hatte sich das BKartA grundsätzlich positiv zu Kooperationen im Telekommunikationsmarkt geäußert, aber auf die wettbewerbsrechtlichen Implikationen hingewiesen. Insbesondere hat es die Bedeutung des diskriminierungsfreien Netzzugangs (Open Access) herausgestellt.
Unabhängig von der kartellrechtlichen Sichtweise werden die Vorgaben der Europäischen Kommission für Kooperationen und Co-Invest zu berücksichtigen sein. Hier hat die Kommission kürzlich in Hinblick auf Regulierungsfragen sehr klare Open-Access-Vorgaben gemacht. Für deren Einhaltung bleibt nach europäischem Recht die nationale Regulierungsbehörde, also die Bundesnetzagentur, verantwortlich. Somit bleiben Kartellrecht und Regulierung weiterhin der Garant für funktionierenden Wettbewerb.
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