Bundeskartellamt nimmt sich via Sektor-Untersuchung Instant Messenger vor

Social Media: Instant Messenger (Chat)

Donnerstag, 12. November 2020 um 12:54

„Was die verschiedentlich geforderte Interoperabilität von Messenger-Diensten betrifft, erhofft sich das Bundeskartellamt Erkenntnisse, ob Verbesserungen an dieser Stelle zu einer vermehrten Nutzung von datenschutzfreundlichen Diensten führen können.“

So können die Instant Messenger von Apple Inc. (iMessage) nicht direkt mit Android-Systemen via Internet kommunizieren. Wer eine Nachricht an ein anderes System verschickt, nutzt dabei eine Mobilfunkverbindung.

In den kommenden Monaten will das Bundeskartellamt die Branche und Experten zu diesen und anderen Themen mündlich und schriftlich befragen und dann ein Ergebnis veröffentlichen.

Im letzten Jahr hatte der deutsche Watchdog bereits Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen wie Facebook, Instagram und WhatsApp untersagt.

In Europa wurde das Datenschutzgesetz (EU-DSGVO) eingeführt, um US-amerikanische Großkonzerne wie Alphabet Inc. (Google, YouTube) und Facebook Inc. (Instagram und WhatsApp) besser kontrollieren zu können. (ame/rem)

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